Informationen für Jugendangler              

Jugendliche sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Verein führt derzeit mehr als 70 Jugendliche.

Als Jugendliche zahlt Ihr keine Aufnahmegebühr und im ersten Jahr Eurer Mitgliedschaft auch keinen Beitrag. Ihr könnt also kostenlos Mitglied werden. Erst im zweiten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag von 25 € jährlich fällig.

Wichtig: Personen, die jünger als 7 Jahre sind, dürfen in Rheinland-Pfalz nicht angeln!

Die meisten Bestimmungen zum Angeln hat sich der Fischzuchtverein Sondernheim nicht selbst ausgedacht. Es sind Gesetze, an die wir uns halten müssen. Wenn Ihr Euch dafür interessiert, dann seht doch mal im Downloadbereich nach. Dort findet Ihr z.B. das Landesfischereigesetz (LfischG) und die Landesfischereiordnung (LFO).

Wenn Ihr angeln wollt, braucht ihr allerdings neben einer Angelausrüstung noch drei wichtige Dokumente, die Ihr beim Angeln immer mitführen müsst:

1. den Fischereischein
2. den Erlaubnisschein zum Fischfang (gerne auch Angelkarte genannt)
3. die Fangliste

1. Fischereischein
Wenn Ihr zwischen 7 und 16 Jahre alt seid, dann bekommt Ihr zunächst einen speziellen Fischereischein, den sogenannten Jugendfischereischein. Dieser unterscheidet sich unter anderem in seiner Farbe vom blauen Fischereischein. Der gelbe Jugendfischereischein wird jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres, d.h. vom 1. Januar bis 31. Dezember, ausgestellt, was z.B. die Kreisverwaltung Germersheim oder die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim für Euch machen können. Dort muss er auch jährlich verlängert werden. Für den Fischereischein müsst Ihr eine Verwaltungsgebühr und in der Regel auch eine Fischereiabgabe bezahlen.

Mit 14 Jahren könnt Ihr die Fischereiprüfung ablegen und bekommt bei erfolgreichem Abschluss den blauen Fischereischein. Ihr dürft aber dann immer noch nicht ohne Aufsicht angeln gehen, d.h. es muss nach wie vor jemand mit einem blauen Fischereischein dabei sein. Erst wenn Ihr 16 Jahre alt seid und den blauen Fischereischein habt, dann dürft Ihr ganz alleine angeln.

Jugendlichen unter 10 Jahren ist das Abködern lebender Fischen und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.

Wenn Ihr die Fischereiprüfung ablegen wollt, dann müsst Ihr vorher einen Vorbereitungskurs besuchen, in dem alle wichtigen Themen behandelt werden.
Die Termine und Orte für die Vorbereitungskurse und die Fischereiprüfung kann Euch der Vorstand nennen. Sie werden aber auch vom Landesfischereiverband Pfalz regelmäßig veröffentlich und stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

2. Erlaubnisschein zum Fischfang
Den Erlaubnisschein zum Fischfang bekommt Ihr vom Pächter bzw. vom Eigentümer des Gewässers, d.h. vom Fischzuchtverein Sondernheim. Er wird auch für die Dauer eines Kalenderjahres, d.h. vom 1. Januar bis 31. Dezember, ausgestellt. Hierfür müsst Ihr einen gültigen Fischereischein vorlegen, was Ihr z.B. an der Jahreshauptversammlung im Januar oder beim Vorstand des Vereins machen könnt.

3. Fangliste
Damit der Verein weiß, wie viele junge Besatzfische er in den Gewässern aussetzen darf, muss jeder Angler eine Fangliste führen, in der er die gefangenen Fische einträgt. Die Fangliste findet Ihr im Downloadbereich.
Im Beiblatt zur Fangliste ist genau beschrieben, wie sie ausgefüllt werden muss. Die ausgefüllte Fangliste muss bis spätestens 31. März dem Verein wieder zurückgegeben werden, sonst gibt es keinen weiteren Erlaubnisschein mehr.

Alle weiteren Bestimmungen wie z.B. Schonzeiten und Mindestmaße findet Ihr in unserer Gewässerordnung.

Veranstaltungen

Für Jugendangler gibt es spezielle Veranstaltungen. Wenn Ihr mehr darüber wissen möchtet, könnt Ihr Euch direkt mit dem Jugendwart in Verbindung setzen.

Wenn Ihr neue Ideen oder Vorschläge habt, was Ihr euch wünscht bzw. wie wir unsere Jugendarbeit verbessern könnten, dann schreibt uns bitte oder sprecht uns einfach an. Wir werden uns bemühen, auf Eure Wünsche einzugehen.