Mitgliedschaft

Die nachfolgenden Informationen sollten als Unterstützung dienen, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Fischzuchtverein Sondernheim interessieren.
  1. Wer kann Mitglied werden?
    Mitglied kann jeder Sondernheimer, Bellheimer, Germersheimer und Knittelsheimer Bürger werden. Ausschlaggebend dafür ist der Erstwohnsitz der Person zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  2. Wann kann ich Mitglied werden?
    Mitglied kann man jederzeit nach erfolgreicher Antragstellung (siehe Punkt 9) werden. Die Mitgliederzahl ist begrenzt und richtet sich nach den vorhandenen Vereinsgewässern und Pachtverträgen. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr (siehe Punkt 3) erhoben, und der volle Beitrag (siehe Punkt 4) wird fällig.
  3. Aufnahmegebühr
    Neue Mitglieder aus
    Sondernheim, Germersheim, Bellheim und Knittelsheim zahlen einmalig 100 Euro. Alle anderen neuen Mitglieder zahlen einmalig 200 Euro. Jugendliche unter 16 Jahren zahlen keine Aufnahmegebühr und während des ersten Jahres ihrer Mitgliedschaft keinen Beitrag.
  4. Mitgliedsarten, Beiträge und Arbeitsstunden
    Die Beiträge werden jährlich von der Hauptversammlung festgelegt. Grundsätzlich unterscheiden wir aktive von passiven Mitgliedern. Letztere lehnen freiwillig den Erlaubnisschein (Angelkarte) ab, weil Sie einerseits nicht angeln gehen möchten oder können, andererseits aber am Vereinsleben teilhaben wollen. Passive Mitglieder bezahlen daher einen niedrigeren Beitrag und müssen auch keine Arbeitsstunden ableisten.
    Eine bestimmte, wiederum von der Hauptversammlung festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden pro Jahr ist für fast alle aktiven Mitglieder Pflicht, da es im Laufe eines Geschäftsjahres viele Veranstaltungen gibt, ohne die der Verein mit der tatkräftigen Unterstützung der Mitglieder nicht existieren könnte. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist am Ende des Jahres ein Betrag von derzeit 10,00 € fällig. Zuviel geleistete Arbeitsstunden können in den Folgejahren verrechnet werden.
    Neue Beitragsstruktur (2023)

    Mitgliedsart

    Grundbeitrag

    Erlaubnisschein (optional)

    Gesamt neu

    vorher (2018)

    Differenz

    Mitglied

    25,00 €

    35,00 €

    60,00 € (aktiv)

    25,00 € (passiv)

    50,00 € (aktiv)

    25,00 € (passiv)

    + 10,00 €

            0 €

    Jugendliche

    25,00 €

           0 €

    25,00 €

    25,00 €

            0 €

    Begünstigt: Rentner, Behinderte

    25,00 €

    25,00 €

    50,00 € (aktiv)

    25,00 € (passiv)

    40,00 € (aktiv)

    25,00 € (passiv)

    +10,00 €

            0 €

    Befreit: Ehrenmitglieder, Studenten, Wehrpflichtige

           0 €

    35,00 €

    35,00 € (aktiv)

           0 € (passiv)

    25,00 € (aktiv)

           0 € (passiv)

    + 10,00 €

            0 €

     

  1. Beitragszahlungen
    Der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr (01. Januar bis 31. Dezember) muss im voraus bis spätestens 31. März entrichtet werden. Bis dahin sind auch die im Geschäftsjahr nicht geleisteten Arbeitsstunden zu begleichen. Verspätete Beitragszahlungen führen zum Ende der Mitgliedschaft zum Ausschluss (siehe auch Punkt 8).
  2. Gewässer
    Der Fischzuchtverein Sondernheim bewirtschaftet derzeit die folgenden Pachtgewässer:

    *  Baggersee "Gänskopf", zwischen Sondernheim und Hördt, Wasserfläche ca. 12 ha
    *  Baggersee "Scherer I", Naherholungsgebiet Sondernheim, Wasserfläche ca. 12 ha
    *  Baggersee " Scherer II", Naherholungsgebiet Sondernheim, Wasserfläche ca. 8 ha
  3. Fischfang an den Vereinsgewässern
    Die Bestimmungen zum Fischfang an den Vereinsgewässern sind der Gewässerordnung des Vereins zu entnehmen. Neben dieser gelten das Landesfischereigesetz (LfischG) und das Natur- und Tierschutzgesetz in ihren jeweils aktuellen Fassungen.
  4. Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
    Die Pflichten jedes Mitglieds gehen aus § 8 Satzung hervor. 
  5. Die Wesentlichsten sind:

    *   Anerkennung der Satzung und der Beschlüsse von Vorstand und Beirat (Ausschuss)
    *   Pünktliche Entrichtung des Beitrags bis spätestens 31. März (siehe oben)
    *   Unterstützung der Vorstandschaft bei Vereinsveranstaltungen (Arbeitsstunden)
    *   Waidgerechte Ausübung des Fischfangs (siehe auch Gewässerordnung)
  6. Welche Informationen braucht der Verein von mir?

    *   Passbild, nicht älter als 2 Jahre
    *   Bankverbindung (Girokonto) zur Abbuchung des Beitrags. Bei Jugendlichen wird auch das Konto des gesetzlichen Vertreters akzeptiert.
    *   Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag. Formularvordrucke sind im Downloadbereich erhältlich bzw. können beim Verein angefordert werden.

    Sämtliche zur Aufnahme relevanter Formulare sowie die Satzung, die Gewässerordnung und weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich und können auch gegen eine Schutzgebühr von 3,00 € durch Einsendung von Briefmarken oder durch Überweisung auf eines der Konten vom Verein angefordert werden. Die Gebühr wird bei erfolgter Aufnahme in den Verein wieder erstattet. Die vollständigen Unterlagen sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet jeweils der Ausschuss (Beirat).
  7. Kontakt
    Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an den Vorstand oder an den Beirat wenden. Jeder Einzelne hilft Ihnen gerne weiter.

    Wir hoffen, Sie für die Mitgliedschaft im Fischzuchtverein Sondernheim begeistert zu haben und würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.


    Freundliche Grüße und Petri Heil


    Fischzuchtverein Sondernheim